Unternehmen, die in den USA ihre Produkte veräußern, unterliegen grundsätzlich dem amerikanischen Produkthaftungsrecht, wenn sie als “Hersteller” anzusehen oder Teil der Vertriebskette sind. Besteht ein Produkt aus mehreren Komponenten, ist jeder einzelne Lieferant als potentieller Hersteller anzusehen. Die Produkthaftung ist unabhängig davon, wie das Produkt ins Land kam und von wem es verkauft wurde. Wie allgemein bekannt, können die wirtschaftlichen Auswirkungen in einem Schadensfall zum Teil extrem gravierend sein. Prävention ist deshalb oberstes Gebot. Nachfolgend erläutern wir die Grundlagen der Produkthaftung und wie man sich gegen Schadensersatzansprüche absichern kann.
Produkthaftungsberatung durch unsere U.S.-Kanzlei
Unsere Anwälte in den USA unterstützen Sie umfassend bei allen Fragen zur Produkthaftung. Wir helfen Ihnen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen, um Schadensersatzansprüche effektiv abzuwehren.
Wann kommt es zu einer Produkthaftung?
Die Produkthaftung entsteht dann wenn typische, sog. Produkt-Risiken eintreten. Diesen sind:
- Herstellungsfehler
- Designfehler
- fehlende, missverständliche oder falsche Instruktionen, sowie
- fehlende Warnhinweise am Produkt.
Im Rahmen eines Herstellungsfehlers weicht das Produkt wesentlich von der Produktlinie ab. Typische Beispiele für Herstellungsfehler sind Materialfehler oder aber auch die nicht ordnungsgemäße Montage. Designfehler liegen vor, wenn das Produkt den allgemeinen Qualitätsanforderungen nicht gerecht wird. Diese werden nach der Verbrauchererwartung oder einer Kosten-Nutzen-Analyse beurteilt. Ein Produkt ist dann z.B. fehlerhaft, wenn es nicht den vernünftigen Sicherheitserwartungen eines gewöhnlichen Anwenders/Benutzers entspricht. Hier kann die Verbrauchererwartung niedriger sein, als man es allgemein erwartet. Zusätzlich ist der Hersteller weiterhin verpflichtet, das Produkt weiter zu beobachten. Gibt es beispielsweise eine Häufung von Reklamationen, die darauf hindeuten, dass ein Produktfehler vorliegen könnte und dieser potenziell Gefahren für den Nutzer oder Dritte mit sich bringt, muss der Hersteller proaktiv eingreifen.
Jedoch liegt der Schwerpunkt der produkthaftungsrechtlichen Präventionsmaßnahmen im Bereich des sog. “Failure to Warn”, d.h. der Anwender/Benutzer wird nicht hinreichend auf bestimmte Gefahren beim Umgang mit dem Produkt aufmerksam gemacht und so unzureichend in die Bedienung des Produktes eingewiesen. Hier ist die Verpflichtung jedes Unternehmens nicht nur das Produkt an sich „sicher zu machen“, sondern den Anwender/Benutzer durch die Produktdokumentation in die ordnungsgemäße Installation, Nutzung und Wartung entsprechend den U.S.-Standards einzuweisen.
Diese U.S.-Standards unterscheiden sich oft substantiell von den deutschen Bedienungsanleitungen, die meist zu technisch und zu kurz für Anwender/Benutzer in den USA sind. Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Produkte, Broschüren, Werbemittel und Webseiten sollten deshalb unbedingt an die aktuellen U.S.-Standards für Produkthaftung angepasst werden. Diese Standards können sogar von Bundesstaat zu Bundesstaat variieren. Deshalb besteht hier erhöhter Bedarf des Herstellers an entsprechender Information zu Warnhinweisen am Produkt selbst und in der Produktdokumentation. Die Dokumentation muss so aufgebaut sein, dass sie auf die Gefahren an der konkreten Stelle in der Dokumentation hinweist und gleichzeitig aufzeigt, wie diese Gefahr vermieden werden kann, in dem etwa Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind.
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Produkthaftung
Die Produkthaftung (sog. product liability) wird meist unter dem Titel der verschuldensunabhängigen Haftung (sog. „strict liability“) geführt, was bedeutet, dass es unerheblich ist, ob der Hersteller des Schaden verursachenden Produktes von der Möglichkeit des Schadens gewusst hat oder es hätte wissen müssen.
Dabei müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch erfüllt sein:
- Es muss ein Konstruktions- (Design-), Produktions-, und Instruktionsfehler (Überwachungsfehler) am Produkt vorhanden sein.
- Der Anwender/Benutzer muss gesundheitlichen oder materiellen Schaden erlitten haben.
- Der Schaden muss eindeutig durch den Fehler am Produkt verursacht worden sein.
Statistisch führen nur etwa 3% aller Produkthaftungsfälle zu einem einschlägigen Urteil (oft wird eine außergerichtliche Einigung erzielt) und wiederum nur etwa die Hälfte dieser Urteile sind Schuldsprüche für die beklagten Unternehmen. Die Urteile bewegen sich meist in wirtschaftlich nachvollziehbaren Regionen (ca. $20,000-$40,000). Natürlich kann es in Ausnahmefällen auch zu den berüchtigten Ausfall-Urteilen in Multi-Millionenhöhe kommen. Diese sind jedoch ausserordentlich selten und resultieren meist auf extrem grobfahrlässigem Verhalten des Herstellers.
Allerdings müssen in jedem Fall – ganz gleich, wie das Urteil aussieht – in den USA die Rechtsanwaltskosten von der jeweiligen Partei selbst getragen werden, wodurch im Fall einer Produkthaftungsklage auf alle Fälle Kosten entstehen, auch wenn später festgestellt wird, daß den Hersteller keine Schuld trifft.
Beweislast
Die Beweislast für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen liegt grundsätzlich beim Kläger selbst, der beweisen muss, dass der erlittene Schaden tatsächlich in einem kausalen Zusammenhang mit einem Fehler am Produkt steht. Nach hiesigem Recht hat der Kläger das Recht auf das sog. „discovery“. Dies ist ein sehr umfangreiches Beweisverfahren bei welchem der Kläger u.a. die Offenlegung von teils auch vertraulichen Unterlagen von dem beklagten Unternehmen verlangen kann, wenn es bei der Beweisfindung behilflich sein könnte.
Punitive damages
Falls es zu einem Urteil gegen den Hersteller kommt, besteht sehr oft ein Großteil der Klagesummen nicht allein aus dem Ersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden, sondern aus den sog. „punitive damages“, das ist ein Straf-Schadensersatz und dient als eine Art Bestrafung für das (meist grob) nachlässig handelnden Hersteller des fehlerhaften Produktes darstellen. Die Hürden eines solchen „Straf-Schadensersatz“ sind allerdings sehr hoch.
Wer kann verklagt werden?
Eine Produkthaftungsklage richtet sich primär gegen den Hersteller des angeblich fehlerhaften Produktes. Geklagt werden kann (und meistens wird) in einem Haftungsfall jeder in der Kette von Hersteller bis Einzelhändler. Üblicherweise werden aber jene verklagt, bei denen die finanziell vielversprechendsten Aussichten bestehen – eben die Hersteller der Produkte.
Maßnahmen zur Vorbeugung
Es empfiehlt sich eine Reihe von Maßnahmen, um gerüstet zu sein, falls doch eine Produkthaftungsklage im Raum steht:
- Abstimmung von Zusammensetzung, Konstruktion, Design etc. wenn möglich auf alle Eventualitäten des Ge- oder Verbrauchs durch den Anwender/Benutzer (wobei im Gegensatz zu europäischem Recht von einem anderen Konsumentenverständnis auszugehen ist)
- Unbedingte Einhaltung von Standards und Vorschriften, die von lokalen und nationalen U.S.-Behörden anerkannt und vorgeschrieben sind
- Ausgeprägte und nachweisbare Qualitätskontrollen im Produktionsprozess (z.B. ist eine ISO-Zertifizierung im Falle eines Produkthaftungsklage für die Verteidigung bei Gericht sehr nützlich)
- Anbringung von Etiketten, Warnzeichen, Hinweisen unmittelbar am Produkt, sofern dies möglich ist, wobei darauf geachtet werden sollte, dass es lesbar und verständlich ist und evtl auch in weiteren Sprachen – daher auch Hinweise in Form von Zeichen/ Grafiken bzw. evtl. auch auf Spanisch empfehlenswert. Die Etiketten müssen auch im Fall von privaten Wiederverkäufen sichtbar sein.
- Bei erklärungsbedürftigen Produkten empfiehlt sich die Durchführung von Schulungen für den Abnehmer bzw. das Verkaufspersonal bzw. die Abhaltung derartiger Schulungen vorzuschreiben
- Möglichst genaue und lückenlose Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen
- Erstellung und Erprobung eines Notfallplanes im Falle von Rückholaktionen
Produkthaftungsversicherungen
Eine Möglichkeit, sich abzusichern, bieten Produkthaftungsversicherungen. Allerdings muss hierbei bedacht werden, dass diese nicht gegen die „punitive damages“, versichern. Versichert werden aber meist die mit einem Produkthaftungsverfahren anfallenden Kosten.
Wenn eine Produkthaftungsversicherung abgeschlossen wird, dann sollte dies nach Möglichkeit bei einem U.S.-amerikanischen Versicherungsmakler („insurance broker“) erfolgen, sofern man eine Tochtergesellschaft in den USA hat. Falls man keine Tochtergesellschaft hat, steht diese Möglichkeit zwar nicht offen, aber eine Produkthaftungsversicherung kann auch bei einer europäischen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden. Zu beachten ist, dass Distributeuren in den USA jedoch meistens diese nur dann akzeptieren, wenn die Versicherungen ausdrücklich die USA in der Versicherungspolice inkludieren.
Oft ist auch ein und dasselbe Produkt sowohl von Produzent, Distributeur und Einzelhändler versichert. Es ist also sinnvoll, sich vorab mit allen involvierten Handelsstufen abzusprechen und gegebenenfalls eine gemeinsame Versicherung abzuschließen.
Von großen Distributeuren und Einzelhändlern wird oft eine Produkthaftungsversicherung als Vorbedingung genannt, um das Produkt überhaupt in das Sortiment aufzunehmen.
Zusammenfassung:
Trotz der Gefahr, in den USA Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt zu sein, besteht die Möglichkeit sich entsprechend abzusichern. Gerade hinsichtlich der Prüfung von Produktdokumentationen sollte hier auf juristische Hilfe durch Anwaltskanzleien zurückgegriffen werden. Hierfür stehen wir mit unserem Anwaltsteam gerne zur Verfügung um englischsprachige Unterlagen in der Form eines Memorandums um notwendige Gefahren- und Warnhinweise, sog. „disclaimer“, sowie Copyright Vermerke etc. zu ergänzen. Bei Fragen oder Anmerkungen zu dem o.g. stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.