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Überblick über Markenanmeldungen & Aufrechterhaltung
in den USA

1. Welche Markenanmeldungen gibt es in den USA?

Man kann eine Marke in den USA bereits anmelden und registrieren, wenn man die reine Absicht hat, die Marke im U.S. Markt zu nutzen. Man kann eine Marke in den USA auch anmelden und registrieren, wenn man diese Marke bereits im U.S. Markt nutzt. Bei letzterer Markenanmeldung muss man die Nutzungsnachweise (sog. Specimen) bereits bei der Anmeldung der Marke bei dem United States Patent and Trademark Office (USPTO) einreichen. Der Antrag auf Markenanmeldung bei der USPTO kann auch auf einem ausländischen Markenantrag basieren. Der spiegelbildliche U.S. Markenantrag muss innerhalb von sechs (6) Monaten ab dem Zeitpunkt des ausländischen Markenantrags bei der USPTO eingereicht werden. Es muss zwischen den USA und dem jeweiligen Ausland ein internationales Markenrechtsabkommen vorliegen. Der Vorteil besteht bei dieser Markenanmeldung darin, dass bei dem zeitlich nachrangig erfolgtem U.S. Markenantrag der frühere Zeitpunkt des ausländischen Markenantrags bereits als Antragszeitpunkt in den USA gilt (sog. Foreign Priority Basis). Zudem gibt es U.S. Markenanmeldungen, die auf bereits registrierten Markenanmeldungen im Ausland basieren. Es besteht die Besonderheit, dass die ausländische Markenregistrierung ins Englische übersetzt und beglaubigt dem U.S. Markenantrag beigefügt werden muss.

2. Was ist eine sog. Office Action in den USA?

Eine sog. Office Action der USPTO bedeutet, die Bitte um Auskunft bzw. die Aufforderung zur Korrektur der Markenanmeldung. Die Frist zur Antwort beträgt hierbei sechs (6) Monate ab Erhalt der Office Action. Oftmals akzeptiert die USPTO keine weitreichenden Klassenbeschreibungen. Es kann auch das Problem entstehen, dass es zwischen der Markenanmeldung und bereits angemeldeten und/oder registrierten Marken eine mögliche Verwechslungsgefahr geben könnte (sog. Likelihood of Confusion). In diesem Fall vergleicht die USPTO bei den betroffenen Marken jeweils das Erscheinungsbild, Wortlaut, den Klang und/oder die ähnlichen Klassenbeschreibungen. Man kann mit U.S. Rechtsprechung (sog. Case Law) gegen die Behauptung einer möglichen Verwechslungsgefahr vorgehen. Es kann in einer Office Action ferner moniert werden, dass der Markenname rein deskriptiv eine Funktion, einen Zweck oder eine Charakteristik der Klassenbeschreibungen umfasst. Die USPTO akzeptiert eine rein deskriptive Markenanmeldung nicht.

3. Wie kann man eine registrierte Marke in den USA aufrechterhalten?

Man vermeidet die Löschung der registrierten Marke (sog. Abandonment) durch die USPTO, wenn man in bestimmten Zeiträumen die aktuelle Nutzung der Marke hinsichtlich der angemeldeten Klassen im U.S. Markt fristgerecht nachweist (sog. Specimen). Die Nutzungsnachweise unterscheiden hierbei zwischen Produkten und Dienstleistungen. Nutzungsnachweise bei Dienstklassen sehen unter anderem einen Auszug der aktuellen Webseite des Markeninhabers samt Datum und URL vor. Nutzungsnachweise bei Produkten sind z.B. eine Photographie (a) eines Etiketts, (b) eines sog. Hang-Tags oder (c) der Verpackung im Zusammenhang mit der Nutzung der Marke im U.S. Markt. Auch der Auszug der aktuellen Webseite, der den tatsächlichen Verkauf der Produkte direkt aufzeigt, kann als Nutzungsnachweis eingereicht werden.

4. Muss ich eine Marke in den USA anmelden?

Nein. Man kann eine Marke auch als sog. Common Law Trademark nutzen und nicht bei der USPTO anmelden. Die Common Law Marke wird mit dem Symbol ™ versehen. Man kann die Common Law Trademark in einem limitierten, geographischen Bereich nutzen und gegenüber Dritten geltend machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine registrierte Marke bei der USPTO jedoch mehr an markenrechtlichem Schutz bietet. Bei einer registrierten Marke geht die USPTO von dem Eigentum der Marke aus. Ein Eigentumsnachweis ist daher nicht erforderlich. Die registrierte Marke schützt in den USA vor der Anmeldung von neuen Marken, die möglicherweise mit der registrierten Marke verwechselt werden können. Bei einer Verletzung einer registrierten Marke kann der Eigentümer der Marke vor den U.S. Bundesgerichten hiergegen rechtlich vorgehen (z.B. Anspruch auf Verwechslungsgefahr oder Anspruch auf Verwässerung der Marke). Der Eigentümer der Marke darf die Registrierung mit dem Symbol ® kenntlich machen. Das Registrierungssymbol ist allgemein bekannt und hat meist eine abschreckende Wirkung.
5. Wie kann ich gegen eine mögliche Markenverletzung vorgehen?
Zunächst kann man bei einer möglichen Markenverletzung einer registrierten Marke eine Aufforderung zur Unterlassung der Verletzung (sog. Cease und Desist Letter) an den Anspruchsgegner schicken. Mit dem Cease und Desist Letter macht man auf eine Markenverletzung eines Dritten mit der registrierten Marke aufmerksam. Es besteht zwischen der registrierten Marke und der Marke des Dritten eine mögliche Verwechslungsgefahr. Auch verlangt man von dem Dritten, dass dieser unmittelbar die markenrechtliche Verletzung unterlässt. Falls die markenrechtliche Verletzung nach Fristende dennoch weiter erfolgen sollte, kann man eine Klage vor einem U.S. Bundesgericht einreichen.

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