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Stichtag für die BE-12 Benchmark Survey des US-Handelsministeriums über ausländische Direktinvestitionen

Der 31. Mai als Stichtag für die BE-12 Benchmark Survey des US-Handelsministeriums über ausländische Direktinvestitionen für das Jahr 2022 rückt immer näher.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie auf die Deadline zum 31. Mai für die BE-12 Benchmark-Erhebung über ausländische Direktinvestitionen für das Jahr 2022 des US-Handelsministeriums hinweisen.

Einleitung

Alle fünf Jahre (für die in 2 und 7 endenden Berichtsjahre) führt das US-Handelsministerium über sein Bureau of Economic Analysis („BEA“) eine fünfjährige Benchmark-Erhebung über ausländische Direktinvestitionen in den Vereinigten Staaten durch, die auf dem International Investment and Trade in Services Act („IITSA“) (22 U.S.C. 3101-3108) beruht.

In der BE-12 Benchmark-Erhebung werden Informationen über die Eigentumsverhältnisse, die Tochtergesellschaften, die Branchenzugehörigkeit, den Umsatz, die Importe und Exporte, die Beschäftigung und die konzerninternen Transaktionen des US-Unternehmens abgefragt. Das BEA verwendet die Daten in Verbindung mit Daten aus seinen anderen Erhebungen, um Statistiken über den Umfang und die wirtschaftlichen Auswirkungen von Unternehmenstätigkeiten in ausländischem Besitz in den USA zu erstellen, Veränderungen bei solchen Tätigkeiten zu messen und die Auswirkungen auf die US-Wirtschaft zu bewerten. Die erhobenen Daten sind nach dem IITSA vertraulich. Das BEA darf die im Rahmen seiner Erhebungen gesammelten Daten nicht veröffentlichen oder weitergeben, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des meldenden Unternehmens einzuholen, wenn die Veröffentlichung oder Weitergabe zu dessen Identifizierung führen könnte.

Wer muss berichten und welche Folgen hat es, wenn die Daten nicht (rechtzeitig) eingereicht werden?

Im Gegensatz zur jährlichen BE-15 Umfrage, die ähnliche Informationen von US-Unternehmen auf schriftliche Anfrage des BEA erhebt, muss die BE-12 Benchmark Umfrage von allen berichtspflichtigen US-Unternehmen eingereicht werden, unabhängig davon, ob sie vom BEA benachrichtigt wurden.  Das BEA kann gegen US-Unternehmen, die ihre Daten nicht oder zu spät einreichen oder ungenaue Angaben machen, zivilrechtliche Geldstrafen zwischen 2.500,00 US-Dollar und 25.000,00 US-Dollar und bei vorsätzlichen Verstößen strafrechtliche Strafen von bis zu einem Jahr Gefängnis und Geldstrafen von bis zu 10.000,00 US-Dollar verhängen.

Die Meldung ist verpflichtend für U.S.-Unternehmen (einschließlich Immobilien, die für nicht-persönliche Zwecke gehalten werden), einschließlich Zweigniederlassungen, an denen eine ausländische Person oder Einrichtung am Ende des Geschäftsjahres 2022 des U.S.-Unternehmens direkt oder indirekt mindestens 10 % der Stimmrechte hält oder kontrolliert.

Die Definition eines US-Unternehmens ist weit gefasst und beschränkt sich nicht nur auf juristische Personen, sondern schließt auch Zweigniederlassungen und andere Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit ein. Die Berichtspflicht ist nicht an eine Mindestgrenze für Vermögenswerte oder Einnahmen gebunden; die Vermögenswerte und Einnahmen bestimmen das anwendbare BE-12-Erhebungsformular. Alle US-Unternehmen, die am Ende des Geschäftsjahres 2022 noch bestehen und zu mindestens 10 % in ausländischem Besitz sind, müssen eine Meldung abgeben, auch wenn sie inaktiv waren oder keine Vermögenswerte hatten.

Formulare

Für das Erhebungsformular gibt es drei verschiedene Versionen und einen Antrag auf Befreiung: Die Formulare BE-12A, BE-12B und BE-12C sowie den BE-12-Antrag auf Nichtabgabe.

  • Formular BE-12A. Einzureichen für eine ausländische Tochtergesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung in den USA mit einem Gesamtvermögen, Umsatz oder Nettogewinn oder -verlust von 300 Millionen US-Dollar oder mehr.
  • Formular BE-12B. Einzureichen für eine ausländische Tochtergesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung in den USA mit einem Gesamtvermögen, Umsatz oder Nettogewinn (-verlust) von mehr als 60 Millionen US-Dollar aber weniger als von 300 Millionen US-Dollar. Einzureichen für eine ausländische Tochtergesellschaft im Minderheitsbesitz in den USA mit einem Gesamtvermögen, Umsatz oder Nettogewinn (-verlust) von mehr als 60 Millionen US-Dollar.
  • Formular BE-12C. Einzureichen für ein US-Unternehmen mit mindestens 10 % ausländischer Stimmrechtsanteile (direkt oder indirekt) mit einem Gesamtvermögen, Umsatz oder Nettogewinn (-verlust) von 60 Millionen US-Dollar oder weniger.

Fälligkeitstermine und Erstellung

Die Benchmark-Erhebungsberichte sind bis zum 31. Mai 2023 für Berichte, die per Post, Fax oder eFile eingereicht werden, und bis zum 30. Juni 2023 für Berichte, die über das elektronische Meldesystem von BEA online unter https://apps.bea.gov/efile/password/default.cfm eingereicht werden.

Wenn Sie Fragen zur Einhaltung der Berichtspflichten haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an

Dr. Annamaria Hachmeister
ahachmeister@sbuslaw.com

Christian Burghart
cburghart@sbuslaw.com